Konstituierende Sitzung am 18. Mai 2026
Wahl der/des Stellvertretenden Bürgermeister/*in
Wir freuen uns, dass mit Nora Kraus (CSU) erstmals eine Frau als zweite Bürgermeisterin gewählt wurde. Bisher hatte mit Ingrid Wolf von 2002 bis 2008 lediglich einmal eine Frau das Amt einer dritten Bürgermeisterin inne. Wir sind jedoch enttäuscht, dass die Fraktionen von SPD, CSU und Freien Wählern sich für die Streichung der Position eines dritten Bürgermeisters ausgesprochen haben.
2014 wie auch 2020 hatte der Rat einstimmig (jeweils 21:0) für die Wahl eines dritten Bürgermeisters gestimmt. „Die Verwaltungspraxis habe gezeigt, dass es sinnvoll sei, die Aufgaben eines Bürgermeisters auf mehreren Schultern zu verteilen.“ Jetzt haben sich mit Ausnahme von uns GRÜNEN und dem Vertreter der Linken alle Gemeinderät*innen (15:6) dagegen ausgesprochen.
Als Argument wurden u.a. die anfallenden Kosten angeführt. Wir argumentierten mit einer breiteren Repräsentation aller Bürger*innen und der Absicherung im Krankheitsfall. So ist Gerbrunn nun unter den zehn größten Gemeinden im Landkreis Würzburg die einzige, die auf einen dritten Bürgermeister verzichtet.
Eine personelle Einbindung von uns GRÜNEN als zweitstärkste Fraktion in der Leitung der Gemeinde ist von den oben genannten Fraktionen offensichtlich nicht gewollt. Wir hatten dafür Ilyas Aldogan vorgeschlagen, der bei den Wahlen ein hervorragendes Ergebnis erzielt hatte.
Wir hoffen dennoch und arbeiten intensiv daran, in Zukunft mit unseren Ideen zu Umwelt, Mobilität, sozialem Miteinander und der nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinde besser Gehör zu finden.
Gemeindeordnung
Eine positive, von uns eingebrachte Neuerung ist die Möglichkeit, neben Verdienstausfall durch Sitzungsteilnahme auch anteilig Kosten für die Betreuung von Kindern bis 12 Jahren, behinderten Kindern und zu pflegenden Angehörigen auf Antrag zu erstatten. Ein klarer Schritt zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt.
Die in der Bayerischen Gemeindeordnung eröffnete Möglichkeit einer Online-Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats, z.B. bei Infektion, wurde jedoch abgelehnt. Diese Stimmen bleiben unberücksichtigt, denn Stimmrechtsübertragung und Vertretung sind nicht möglich. Schade!